AGB Micro-Biotic

I. Allgemeines:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

II. Angebote:

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart worden. Erklärungen unserer Vertreter und Reisenden erlangen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung Wirksamkeit.

III. Auftragsunterlagen:

Sowohl die vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden. Gegenüber Dritten darf deren Inhalt nicht weitergeführt werden.

IV. Preise, Zahlungsarten und Versandkosten:

Die Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung und Fracht oder Zustellung. Wurde schriftlich die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so hat unser Kunde dennoch die Kosten des Abladens sowie eines allfälligen Weitertransportes aus eigenen Mitteln zu tragen.

Zahlungsarten für den Onlineshop
Derzeit sind nur die Zahlungsarten "Paypal" und "Per Nachnahme" freigeschalten. Im kommenden Jahr 2015 werden weitere Zahlungsarten folgen.

Versandkosten Onlineshop
Die Versandkosten werden inklusive der gesetzlichen MWST von Österreich (20%) ausgewiesen.

Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MWST (20%) und in Euro. Sie sind erstellt auf Basis der zur Zeit der Anbotstellung bestehenden Kalkulationsunterlagen sowie der jeweils gültigen Preislisten.

V.Ausführungszeitraum:

Der im Vertrag jeweils angeführte Zeitpunkt bzw. Zeitraum. Ist die Ausführung auf Grund des Auftraggebers nicht möglich gehen die Kosten zu dessen Lasten. Kontrollen werden zeitgerecht angekündigt bzw. im voraus fixiert.

Die angegebenen Lieferzeiten gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Sie berechnen sich erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännischen und technisch geordneten sowie endgültigen Angaben und Erklärungen des Kunden und sind ferner von der Einhaltung der vor Lieferung zu erfüllenden Zahlungsbedingungen abhängig.

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse auf Seiten unseres Unternehmens bzw. unserer Zulieferer entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit ohne jeglichen Schadenersatz- oder Rücktrittsanspruch des Kunden.

VI. Verwendete Produkte:

Die verwendeten Produkte sind behördlich genehmigt und werden fachgerecht angewandt. Es finden nur solche Produkte Verwendung die im Rahmen der Konzession angewandt werden dürfen.

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VII. Erfüllung:

Erfüllungsort ist der im Vertrag angeführte Betrieb. Soll die Erfüllung auch auf Filialen erstreckt werden ist dies schriftlich zu fixieren.

VIII. Gewährleistung:

Als Gewährleistungsfristen gelten die im Gesetz vorgesehenen. Zusagen verändern diese Fristen. Diese Zusagen werden schriftlich vereinbart. Eine Gewährleistung erlischt falls Änderungen oder Arbeiten seitens des Auftraggebers durchgeführt werden. Über Gewährleistungsansprüche hinausgehende Schadensersatzansprüche auf Seiten des Kunden bestehen nur bei grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten des Unternehmers oder einer dessen Organe.

IX. Schadenersatz:

Gesetzliche Grundlage ist das ABGB. Mittelbare Schäden werden nicht anerkannt. Für vorhersehbare und unvermeidbare Schäden wird kein Ersatz geleistet (ein ausdrücklicher Hinweis ist nicht erforderlich).

X. Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das in der Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.

XI. Anzuwendendes Recht:

Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

XII. Rechnungslegung und Zahlung:

Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten bzw. bei Jahresaufträgen monatlich. Die Preise beinhalten Material inklusive Arbeitszeit und werden inklusive der MWST von Österreich (20%) festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Verzugs alle mit der Einbringlichmachung des vereinbarten Preises verbundenen Mahnspesen, Kosten und Barauslagen in voller Höhe zu ersetzen. Bei Teilzahlungen gilt Terminverlust als vereinbart.

Zahlungen an uns haben nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn sie entweder im Überweisungswege auf das in der Rechnung genannte Bankkonto oder bar an ein handelsrechtlich vertretungsbefugtes Organ unseres Unternehmens erfolgen. Sonstige Personen sind nicht inkassoberechtigt, wenn sie nicht eine schriftliche Spezialvollmacht vorweisen können.

Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Sie werden daher nur unter ausdrücklichem Vorbehalt des tatsächlichen Zahlungseinganges angenommen. Für die rechtzeitige Einlösung, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Die bei Annahme eines Wechsels entstehenden Sonderkosten - Diskontspesen, Bankprovision und Stempelgebühren - müssen vom Kunden getragen werden. Die Begebung von eigenen oder fremden Wechseln gilt noch nicht als Zahlung und begründet auch keinen Anspruch auf Gewährung eines Skontos.

XIII. Vertragsdauer (nur für regelmäßig wiederkehrende Leistungen):

Der Vertrag wird vorerst auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Wird er nicht zumindest sechs Monate vor Vertragsende von einen der beiden Vertragspartner aufgekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um die im Erstvertrag vereinbarte Dauer. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

XIV. Versand, Verpackung, Gefahrtragung:

Versand, Verpackung und Transportmittel erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dieser hat für eine allfällige Transportversicherung selbst zu sorgen.

Der Kunde hat seine Rechte dem Spediteur oder Frächter gegenüber selbst wahrzunehmen und kann hierfür unser Unternehmen in keiner Weise haftbar machen.

Die Verpackung erfolgt durch unser Unternehmen in handelsüblicher Weise. Vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen werden nach Möglichkeit von unserem Unternehmen hergestellt, wobei der Kunde die dafür auflaufenden zusätzlichen Kosten zu ersetzen hat.

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Jede Teillieferung gilt diesbezüglich als selbständiges Geschäft.

Das Abladen der Ware ist Sache des Kunden und geht zu seinen Lasten.

Annahmeverzug: Wird die Versendung der Ware, der Beginn oder die Fertigstellung unserer Arbeiten durch Umstände, welche auf Seiten des Kunden liegen, verzögert, so wird die Ware

auf Gefahr und Kosten des Kunden eingelagert. Als Lagerentgelt kann von uns der doppelte Betrag des für konzessionierte Lagerhalter örtlich üblichen Betrages verlangt werden und können unsere Arbeiten solange eingestellt werden, bis der Kunde den gesamten Kaufpreis samt Nebenforderungen bezahlt hat.

XV. Zahlungsbedingungen:

Unsere Forderungen werden, wenn keine anderen Vereinbarungen vorliegen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges werden von uns vom aushaftenden Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. berechnet.

XVI. Verbindlichkeit des Vertrages:

Teilnichtigkeit des Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Eine ungültige Bestimmung ist so zu interpretieren, wie es sich aus dem Sinn der anderen Bestimmungen dieser AGB ergibt.